Corona Regelungen beim Fußball

Bei allen Test-, Pokal- und Pflichtspielen muss zwingend das Hygienekonzept des WFV
eingehalten werden, das auf Grundlage der aktuell gültigen „Corona-Verordnung-Sport“
entworfen wurde. Daher gelten unter anderem folgende Regelungen:

  • Zugelassene Gesamtpersonenzahl auf dem Sportgelände: max. 500 (ab 01.08.20)
  • Erfassung der Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Datum, Zeitraum der Anwesenheit
  • und soweit vorhanden Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse) aller anwesenden
    Zuschauer zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten
  • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen –
    kann dieser nicht eingehalten werden (Warteschlange / Toilette) muss ein Mund-
    Nasenschutz getragen werden
  • Zutrittsverbot für Personen, die typische Symptome einer Infektion aufweisen oder in
    den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer infizierten Person hatten
  • Alle Anwesenden auf dem Sportgelände müssen sich zwingend an diese Regelungen
    halten – den Anweisungen der Vereinsoffiziellen bzw. der Ordner ist Folge zu leisten.
    Ansonsten kann der Zutritt zum Sportgelände verwehrt werden

Die Details zur Realisierung des Spielbetriebs inklusive Zonierung in Dörzbach als auch in Klepsau stehen im folgenden zum Download bereit und können dort eingesehen werden.